Brandschutzbeauftragter
Durch den externen Brandschutzbeauftragten werden die
vorgeschriebenen Kontrollen (monatlich,
vierteljährlich, jährlich) mittels Begehungen der
Arbeitsstätte durchgeführt.
- Erstellung der Brandschutzordnung
- Unterweisung der Mitarbeiter
- Abhaltung der jährlichen Brandschutzübung
- Kontrolle der Einhaltung der Brandschutzbestimmungen (z.B.
Lagerung von Brandlasten, Freihalten der Fluchtwege)