Brandschutzbeauftragter

Durch den externen Brandschutzbeauftragten werden die vorgeschriebenen Kontrollen (monatlich, vierteljährlich, jährlich) mittels Begehungen der Arbeitsstätte durchgeführt.

  • Erstellung der Brandschutzordnung
  • Unterweisung der Mitarbeiter
  • Abhaltung der jährlichen Brandschutzübung
  • Kontrolle der Einhaltung der Brandschutzbestimmungen (z.B. Lagerung von Brandlasten, Freihalten der Fluchtwege)